Freitag, 24. August 2012

Es war einmal...

... eine Garage die es noch gar nicht gibt, jedoch sehr stark auf sich aufmerksam machen wollte. Im Januar diesen Jahres wurde diese zwecks Bauantrag schon einmal mit eingezeichnet, so hätten wir laut Architekt 5 Jahre Zeit diese zu stellen. Auch bei der Bemusterung teilten wir mit das diese nicht weiter beachtet werden soll, denn die Garage entsteht zu einem späteren Zeitpunkt in Bauherrenleistung. Nun trug es sich aber zu das sich diverse Mitarbeiter der Firma  FingerHaus an diese eingezeichnete Garage verbissen hatten und einfach nicht  kapieren wollten das die Garage vorerst nicht geplant ist. Das Problem wäre die eingezeichnete Höhe von 3,50 m damit wir ebenerdig ins Haus gehen können und die Garage somit die Hauswand berühren würde. Die wollten auf Teufel komm raus ein Stück aus unserer Hauswandisolierung oder so raus schneiden (6m x 15cm), damit die Garage nicht mit dieser in Berührung kommt. Sockelabdichtung oder so heißt das wohl. Wie sähe das denn aus? Es wäre jetzt zu kompliziert näher darauf einzugehen aber wir wollen halt einfach nix aus unserer Hauswand geschnitten haben. Als dann nach 5-tägigen Telefonterror endlich verstanden wurde was wir meinen war das Problem ganz plötzlich vom Tisch. Fazit: Die Garage wird nun auf Standarthöhe 2,50 m gezeichnet und wir achten selbstverständlich darauf das mindestens 15 cm zwischen Garage und Hauswand Luft bleiben. Das war das ganze Problem.

Liebe Blogleser, ich hoffe das ihr verstanden habt was ich hier schreibe.   :o)

Gruß Tina